Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Council-Redekreis-Mainz
Heidrun Bingenheimer (Leiterin)
Mein Ziel ist es, dass Sie sich in unseren Redekreisen aufgehoben und unterstützt fühlen. Um dies gewährleisten zu können, bitte ich Sie deshalb um Beachtung dieser AGB.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Council-Redekreisen bei Heidrun Bingenheimer, Mainzer Straße 60, 55124 Mainz.
II: Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung, Zutritt
1. Der Vertrag kommt durch die Terminvereinbarung für die Teilnahme an einem Council-Redekreis zustande. Die Leiterin verpflichtet sich, die Terminvereinbarung in Textform (Email) zu bestätigen.
2. Vertragspartner ist die Institution Council-Redekreis-Mainz und der Kunde, der zu einem verbindlichen Termin eine Teilnahme an einem Council-Redekreis gebucht hat. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbände, Firmen und ähnliche Besuchergruppen ist der Vertragspartner die jeweilige Institution.
3. Die Leiterin haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Kunden sind in den Räumlichkeiten auf eigene Gefahr. Der Kunde verpflichtet sich, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen der Veranstaltung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, der Leiterin rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen die Leiterin verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.
5. Sollte ein Council-Redekreis in den Räumlichkeiten des Kunden stattfinden, so übernimmt die Leiterin keine Haftung bei entstandenen Sachschäden aufgrund der Raumnutzung oder Schäden der Teilnehmern. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
III. Leistungen, Preise. Zahlung, Aufrechnung
1. Die Leiterin ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte und von Ihr zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Die aktuellen Preise sind auf der Homepage ersichtlich und werden bei der Buchung direkt vom Kunden bezahlt.
IV. Rücktritt des Kunden (Absagen, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Leiterin geschlossenen Vertrag bedarf der Textform. Die Absage oder Stornierung muss spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgen, somit entstehen keine Stornierungskosten.
2. Erfolgt die Absage oder Stornierung kürzer als 24h vor dem vereinbarten Termin , so sind in jedem Fall die vereinbarten Preise aus dem Vertrag zu zahlen, da in der Kürze der Zeit kein Ersatz zu finden ist.
3. Falls die Absage kürzer als 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgt und der Kunde selbstständig einen Ersatz für die Teilnahme findet, entstehen ihm keine Stornierungskosten. Schon geleistete Zahlungen muss der Kunde dann mit seinem Ersatz klären. Die Leiterin ist nicht verpflichtet evtl. Kosten dem Ersatz zu erstatten.
V. Rücktritt der Leiterin
1. Wenn die Leiterin aus eigenen gesundheitlichen Gründen oder wenn die Mindest-Teilnehmerzahl von 4 Personen unterschritten wird, absagen muss, werden die im voraus geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet, sondern es wird ein zeitnaher Ersatztermin gesucht und damit verrechnet.
VI. Schadensmeldungen
1. Sollte der Kunde ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen der Räumlichkeiten des Council-Redekreises-Mainz anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zur Annahme besteht, das aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche mir gegenüber, soweit dies nicht aus Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung meinerseits beruht.
VII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam
2. Erfüllungsort ist der Standort: Council-Redekreis-Mainz, Heidrun Bingenheimer, Mainzer Straße 60, 55124 Mainz. Es gilt deutsches Recht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.